Beratung

1. Schulische Beratungskette

1. Klassenlehrer/in

2. Beratungslehrerin

3. Schulpsychologische Beratungsstelle

2. Beratungsrolle

Ich sehe mich als Prozessbegleiterin, die sich mit dem/n Ratsuchenden (Schüler/in, Eltern) auf den Weg macht, genau hinschaut, was hinter den Schwierigkeiten stecken könnte und dann unterstützt und begleitet – hin zu Lösungen und Veränderungsprozessen (gemeinsame Überlegungen über eine Weitervermittlung an andere Fachstellen können Teil einer Lösung sein)

3. Aufgabenbereiche

  • alle auf Unterricht, Lernen und Leistung bezogenen Themen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Motivations-, Konzentrationsprobleme
  • Schullaufbahnberatung (z.B. Schwierigkeiten nach Schulwechsel, bei Übertritt)
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Soziale Schwierigkeiten (auch Arbeitsbereich der Schulsozialarbeit, erfolgt in Absprache mit SSA)

Rechtliche Grundlage der BL-Tätigkeit sind die „Richtlinien für die Bildungsberatung“

4. Grundsätze jeder Beratung

  • Vertraulichkeit (Beratungslehrerin steht unter Schweigepflicht)
  • Freiwilligkeit des Ratsuchenden
  • Neutralität des Beraters

5. Formales – Anmeldung

  • Ein Erstkontakt läuft in den meisten Fällen über die Klassenlehrkraft
  • Eltern/Ratsuchende dürfen mich aber auch gerne direkt kontaktieren (s. Kontaktdaten)
  • Bei einem Erstgespräch mit dem/n Ratsuchenden findet eine Auftragsklärung statt und es wird über einen möglichen weiteren Beratungsprozess gesprochen

Eva Schwenkel
Beratungslehrerin

07583/9401 80
07583/9401 813
eva.schwenkel@zsl-rstue.de