1. Schulische Beratungskette
1. Klassenlehrer/in
2. Beratungslehrerin
3. Schulpsychologische Beratungsstelle
2. Beratungsrolle
Ich sehe mich als Prozessbegleiterin, die sich mit dem/n Ratsuchenden (Schüler/in, Eltern) auf den Weg macht, genau hinschaut, was hinter den Schwierigkeiten stecken könnte und dann unterstützt und begleitet – hin zu Lösungen und Veränderungsprozessen (gemeinsame Überlegungen über eine Weitervermittlung an andere Fachstellen können Teil einer Lösung sein)
3. Aufgabenbereiche
- alle auf Unterricht, Lernen und Leistung bezogenen Themen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Motivations-, Konzentrationsprobleme
- Schullaufbahnberatung (z.B. Schwierigkeiten nach Schulwechsel, bei Übertritt)
- Verhaltensauffälligkeiten
- Soziale Schwierigkeiten (auch Arbeitsbereich der Schulsozialarbeit, erfolgt in Absprache mit SSA)
Rechtliche Grundlage der BL-Tätigkeit sind die „Richtlinien für die Bildungsberatung“
4. Grundsätze jeder Beratung
- Vertraulichkeit (Beratungslehrerin steht unter Schweigepflicht)
- Freiwilligkeit des Ratsuchenden
- Neutralität des Beraters
5. Formales – Anmeldung
- Ein Erstkontakt läuft in den meisten Fällen über die Klassenlehrkraft
- Eltern/Ratsuchende dürfen mich aber auch gerne direkt kontaktieren (s. Kontaktdaten)
- Bei einem Erstgespräch mit dem/n Ratsuchenden findet eine Auftragsklärung statt und es wird über einen möglichen weiteren Beratungsprozess gesprochen